AGB
1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGEGENSTAND
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Kurse, Seminare, individuelle Trainings- und Beratungsleistungen zwischen Kemal Catovic, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Senditschool“ – nachfolgend „Senditschool“ genannt – und dem jeweiligen Vertragspartner. Vertragspartner ist entweder der selbst teilnehmende Teilnehmer oder ein Auftraggeber, der eine Leistung für einen oder mehrere von ihm benannte Teilnehmer bucht.
Schließt ein Auftraggeber den Vertrag für einen oder mehrere von ihm benannte Teilnehmer, ist der Auftraggeber Vertragspartner von Senditschool und zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Er hat sicherzustellen, dass den angemeldeten Teilnehmern die für sie geltenden Teilnahmevoraussetzungen, Kursinformationen sowie Sicherheits- und Verhaltensbestimmungen rechtzeitig zur Kenntnis gebracht werden. Unabhängig davon ist jeder Teilnehmer persönlich für die Erfüllung der ihn betreffenden Teilnahmevoraussetzungen und die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsanweisungen verantwortlich.
Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung der jeweils vereinbarten Ausbildungs-, Trainings- oder Beratungsleistung. Inhalt, Umfang, Dauer, Veranstaltungsort, Teilnahmevoraussetzungen und gegebenenfalls erforderliche Ausrüstung ergeben sich aus der jeweiligen Kurs- oder Leistungsbeschreibung sowie aus der von Senditschool übermittelten Kursbestätigung.
2. ANMELDUNG UND VERTRAGSSCHLUSS
Die Kontaktaufnahme wegen eines Kurses, Seminars, individuellen Trainings oder einer Beratungsleistung erfolgt grundsätzlich über das Kontaktformular der Website oder über einen individuell vereinbarten Kommunikationsweg. Die Übermittlung einer Anfrage über das Kontaktformular stellt lediglich eine unverbindliche Kurs- oder Leistungsanfrage dar. Sie ist noch keine verbindliche Anmeldung und führt nicht zum Abschluss eines Vertrags.
Auf Grundlage der Anfrage übermittelt Senditschool dem Interessenten die konkreten Buchungsinformationen, insbesondere zu Art und Umfang der Leistung, Veranstaltungstermin, Veranstaltungsort – soweit dieser bereits feststeht –, Teilnahmevoraussetzungen und Gesamtpreis. Mit diesen Informationen erhält der Interessent die für den Vertrag geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie, soweit gesetzlich erforderlich, die Verbraucherinformationen, die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular in Textform.
Der Interessent kann anschließend auf Grundlage dieser Informationen eine verbindliche Buchungserklärung in Textform, insbesondere per E-Mail, abgeben. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Senditschool die Buchung beziehungsweise den Auftrag ausdrücklich in Textform, insbesondere per E-Mail, bestätigt. Mit dieser Bestätigung ist der Kursplatz verbindlich reserviert.
Die Annahme einer Buchung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Teilnehmerplätze sowie der Erfüllung und erforderlichenfalls des Nachweises der für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Teilnahmevoraussetzungen.
3. PREISE UND ZAHLUNG
Für die Teilnahme an einer Veranstaltung oder die Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung gilt der in der jeweiligen Kurs- oder Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtpreis.
Die Umsätze von Senditschool sind aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Banküberweisung auf das von Senditschool mitgeteilte Konto. Der vollständige Gesamtpreis muss spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn auf dem angegebenen Konto eingegangen sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gutschrift.
Kommt der Vertrag weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn zustande, ist der vollständige Gesamtpreis unverzüglich nach Erhalt der Buchungsbestätigung, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung, zu entrichten.
Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach dem Zustandekommen des Vertrags gemäß Ziffer 2 und dem fristgerechten Eingang des vollständigen Gesamtpreises. Die Erfüllung der für die jeweilige Veranstaltung geltenden Teilnahmevoraussetzungen bleibt hiervon unberührt.
4. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN, AUSRÜSTUNG UND SICHERHEIT
Die Teilnahme an schießpraktischen Kursen setzt voraus, dass der Teilnehmer zum rechtmäßigen Umgang mit den im jeweiligen Kurs verwendeten Waffen und der erforderlichen Munition berechtigt ist. Je nach Kurs ist insbesondere eine gültige waffenrechtliche Erlaubnis oder ein gültiger Jagdschein erforderlich. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die in der jeweiligen Kursbeschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen einzuhalten.
Die für den jeweiligen Kurs erforderliche persönliche Ausrüstung ist grundsätzlich vom Teilnehmer selbst mitzubringen. Hierzu können insbesondere geeignete Waffen, Munition, Magazine, Holster, Tragesysteme, Schießauflagen, Zweibeine sowie geeigneter Gehör- und Augenschutz gehören. Senditschool stellt grundsätzlich keine Waffen oder Munition zur Verfügung.
Bei Kursen in anderen EU-Mitgliedstaaten ist jeder Teilnehmer selbst dafür verantwortlich, die für Mitnahme und Transport seiner Waffen und Munition erforderlichen Dokumente und Genehmigungen mitzuführen und die jeweils geltenden Vorschriften des Ziel- und gegebenenfalls der Transitländer einzuhalten.
Die Teilnahme an schießpraktischen Ausbildungsabschnitten unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln (BtM), sonstigen berauschenden oder psychoaktiven Substanzen oder von Medikamenten, die die sichere Handhabung von Waffen durch Beeinträchtigung der Wahrnehmungs-, Reaktions-, Urteils- oder Koordinationsfähigkeit gefährden können, ist untersagt. Der Konsum von Alkohol oder berauschenden Substanzen während der schießpraktischen Ausbildung ist ebenfalls untersagt.
Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Teilnehmer nicht sicher und verantwortungsvoll an der Ausbildung teilnehmen kann, darf Senditschool ihn vorübergehend oder für den restlichen Lehrgang von der schießpraktischen Ausbildung ausschließen. Dies gilt insbesondere, wenn sein Zustand oder sein Verhalten die Sicherheit des Schießbetriebs gefährdet.
Gleiches gilt bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen oder gegen Anweisungen der verantwortlichen Aufsicht. Die verantwortliche Aufsicht kann das Schießen oder den weiteren Aufenthalt auf der Schießstätte untersagen, wenn dies zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren erforderlich ist.
5. VERHALTEN UND SICHERHEITSANWEISUNGEN
Während der Ausbildung sind die Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Schießstätte sowie die Anweisungen der verantwortlichen Aufsicht und der Ausbilder einzuhalten.
Waffen dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung beziehungsweise in den dafür vorgesehenen Ausbildungsabschnitten geladen, entladen, geführt oder abgelegt werden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, jederzeit auf einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Waffen und Munition zu achten.
Anweisungen, die der Sicherheit des Schießbetriebs dienen, sind unverzüglich zu befolgen. Bei einem sicherheitsrelevanten Verstoß kann die praktische Ausbildung für den betreffenden Teilnehmer sofort unterbrochen werden. Die weitergehenden Regelungen zum Ausschluss eines Teilnehmers nach Ziffer 8 bleiben unberührt.
6. ABSAGE, ÄNDERUNGEN UND AUSFALL VON VERANSTALTUNGEN
Senditschool ist berechtigt, eine Veranstaltung aus einem sachlich gerechtfertigten wichtigen Grund abzusagen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen oder Sperrungen, erheblichen Sicherheitsbedenken, dem von Senditschool nicht zu vertretenden Ausfall der vorgesehenen Schießstätte sowie bei einer plötzlichen schweren Erkrankung oder einem sonstigen unvermeidbaren Ausfall des für die Durchführung erforderlichen Ausbilders.
Senditschool ist außerdem berechtigt, notwendige organisatorische Änderungen vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs, der Reihenfolge einzelner Ausbildungsabschnitte oder des Einsatzes eines gleichwertig qualifizierten Ausbilders. Voraussetzung ist, dass der Gesamtcharakter der Veranstaltung hierdurch nicht wesentlich verändert wird und die Änderung für den Vertragspartner und die Teilnehmer zumutbar ist.
Über eine Absage oder wesentliche Änderung werden der Vertragspartner und die betroffenen Teilnehmer unverzüglich informiert. Bei einer wesentlichen Änderung, insbesondere einer Verlegung des Veranstaltungstermins oder Veranstaltungsorts, kann der Vertragspartner der Änderung zustimmen oder kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
Wird eine Veranstaltung vor ihrem Beginn abgesagt, kann Senditschool einen Ersatztermin anbieten. Der Vertragspartner ist nicht verpflichtet, diesen Ersatztermin anzunehmen. Nimmt er das Angebot nicht an, werden die für die abgesagte Veranstaltung bereits gezahlten Beträge unverzüglich und vollständig zurückerstattet. Eine Gutschrift oder Umbuchung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vertragspartners.
Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, erheblicher Sicherheitsgründe, des nicht von Senditschool zu vertretenden Ausfalls der Schießstätte oder vergleichbarer unvermeidbarer Umstände unterbrochen oder vorzeitig beendet werden, bleibt die Vergütung nur anteilig für die bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgemäß erbrachten Leistungen geschuldet. Bereits gezahlte Beträge werden hinsichtlich des noch nicht erbrachten Leistungsanteils zurückerstattet. Im gegenseitigen Einvernehmen kann stattdessen ein Nachholtermin, eine Ersatzveranstaltung, eine Umbuchung oder eine Gutschrift vereinbart werden.
Weitergehende Aufwendungen des Vertragspartners oder der Teilnehmer, insbesondere Reise-, Übernachtungs- oder Verpflegungskosten, werden von Senditschool nur ersetzt, soweit hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Anreise, Abreise, Übernachtung, Verpflegung sowie sonstige Reise- und Aufenthaltsleistungen sind nicht Bestandteil der von Senditschool geschuldeten Leistung. Sie sind von den Teilnehmern eigenverantwortlich zu organisieren und unmittelbar mit dem jeweiligen Anbieter abzurechnen. Senditschool übernimmt hierfür weder die Buchung noch die Vermittlung.
Die Reservierung oder Bereitstellung der für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Schießstätte erfolgt ausschließlich als Bestandteil der von Senditschool geschuldeten Ausbildungsleistung. Soweit Senditschool unverbindlich auf Unterkünfte, Gastronomiebetriebe oder sonstige Angebote Dritter hinweist, kommt ein Vertrag ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
7. STORNIERUNG DURCH DEN TEILNEHMER
Eine Stornierung der Teilnahme ist bis einschließlich 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Die Stornierung muss Senditschool in Textform, beispielsweise per E-Mail, mitgeteilt werden.
Bei einer Stornierung weniger als 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn bleibt die vereinbarte Teilnahmegebühr grundsätzlich fällig. Senditschool rechnet jedoch ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen an, die durch eine anderweitige Vergabe des frei gewordenen Kursplatzes erzielt werden.
Wird der frei gewordene Kursplatz vollständig an einen anderen Teilnehmer vergeben, entfällt der Anspruch von Senditschool auf die Teilnahmegebühr des stornierenden Teilnehmers, soweit Senditschool hierdurch kein finanzieller Ausfall entsteht.
Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Senditschool durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer finanzieller Nachteil entstanden ist.
Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer gelten diese Regelungen entsprechend.
8. AUSSCHLUSS EINES TEILNEHMERS
Senditschool kann einen Teilnehmer aus wichtigem Grund vorübergehend oder dauerhaft von der weiteren Teilnahme an einer Veranstaltung ausschließen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Teilnehmer gegen Sicherheitsbestimmungen oder Anweisungen der verantwortlichen Aufsicht oder der Ausbilder verstößt, unter dem Einfluss von Alkohol oder berauschenden Substanzen steht, die Sicherheit anderer Personen gefährdet oder die für den jeweiligen Kurs erforderlichen rechtlichen Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt.
Bei behebbaren Pflichtverstößen soll der Teilnehmer zunächst auf sein Fehlverhalten hingewiesen und zur Einhaltung der Vorgaben aufgefordert werden. Eine vorherige Verwarnung ist nicht erforderlich, wenn aufgrund der Art oder Schwere des Verstoßes eine unmittelbare Gefährdung besteht oder Senditschool die Fortsetzung der Ausbildung nicht zugemutet werden kann.
Wird ein Teilnehmer aus einem von ihm zu vertretenden wichtigen Grund ausgeschlossen, bleibt der Anspruch von Senditschool auf Vergütung für die bis zum Ausschluss bereits erbrachten Leistungen bestehen. Bei der Abrechnung noch nicht erbrachter Leistungen werden ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen berücksichtigt, die durch eine anderweitige Vergabe des frei gewordenen Kursplatzes erzielt werden.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Senditschool bleiben unberührt.
9. VERWENDUNG SELBSTGELADENER ODER WIEDERGELADENER MUNITION
Die Verwendung selbstgeladener oder wiedergeladener Patronenmunition ist bei Veranstaltungen von Senditschool nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Sie muss Senditschool bereits bei der Anmeldung, spätestens jedoch 14 Kalendertage vor Kursbeginn, in Textform angezeigt werden. Ihre Verwendung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Senditschool sowie, soweit erforderlich, des Betreibers beziehungsweise der verantwortlichen Aufsichtsperson der jeweiligen Schießstätte.
Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die Munition rechtmäßig hergestellt, erworben, besessen, transportiert und verwendet wird. Der Hersteller der Munition muss über eine gültige, das Laden beziehungsweise Wiederladen von Patronenhülsen umfassende behördliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz oder über eine entsprechende andere gesetzliche Erlaubnis verfügen. Die Erlaubnis ist Senditschool auf Verlangen vor der Veranstaltung nachzuweisen.
Die Munition muss eindeutig gekennzeichnet, dem verwendeten Kaliber und der jeweiligen Waffe technisch zugeordnet sowie für die betreffende Schießstätte zugelassen sein. Sie muss insbesondere die dort geltenden Vorgaben hinsichtlich Kaliber, Geschossart, Geschossenergie und sonstiger Munitionsbeschaffenheit erfüllen. Entwicklungs-, Versuchs- oder noch nicht in der konkret verwendeten Waffe erprobte Laborierungen sowie Munition unbekannter Herkunft sind nicht zulässig.
Wurde die Munition nicht durch den Teilnehmer selbst hergestellt, bedarf ihre Verwendung einer gesonderten schriftlichen Zustimmung von Senditschool. Auf Verlangen sind der Hersteller, dessen Wiederladeberechtigung sowie die zur eindeutigen Identifizierung der Laborierung erforderlichen Angaben nachzuweisen.
Der Hersteller beziehungsweise Wiederlader trägt nach den gesetzlichen Vorschriften die Verantwortung für die ordnungsgemäße, fachgerechte und sichere Herstellung der Munition. Der Teilnehmer trägt die Verantwortung dafür, ausschließlich rechtmäßige, geeignete und sicher verwendbare Munition mitzuführen und einzusetzen. Hersteller und Teilnehmer haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personen- und Sachschäden, soweit diese durch eine fehlerhafte oder unzulässige Beschaffenheit der Munition oder durch eine schuldhafte Verletzung der vorstehenden Pflichten verursacht wurden.
Eine Zustimmung durch Senditschool stellt keine technische oder beschussrechtliche Prüfung der Munition und keine Zusicherung ihrer Fehlerfreiheit oder sicheren Verwendbarkeit dar.
Senditschool und die verantwortliche Aufsichtsperson sind berechtigt, die Verwendung der Munition bei fehlenden Nachweisen, technischen Auffälligkeiten, Sicherheitsbedenken oder entgegenstehenden Vorgaben der Schießstätte jederzeit zu untersagen. Den Anweisungen der verantwortlichen Aufsichtsperson ist unverzüglich Folge zu leisten.
Die gesetzliche Haftung von Senditschool für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen, insbesondere aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unberührt.
10. NUTZUNG INDIVIDUELL BEREITGESTELLTER ODER ÜBERLASSENER WAFFEN
Die Teilnehmer haben grundsätzlich die in der jeweiligen Kursbeschreibung bezeichneten Waffen und Ausrüstungsgegenstände selbst mitzubringen. In begründeten Einzelfällen kann einem Teilnehmer nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung eine Waffe durch Senditschool oder einen von Senditschool beauftragten beziehungsweise zugelassenen Dritten für die Dauer der Veranstaltung zur Nutzung überlassen werden. Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Waffe oder auf die generelle Bereitstellung einer Waffe besteht nicht.
Die Überlassung erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der am Veranstaltungsort geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer hat die für die Nutzung erforderlichen persönlichen und waffenrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise auf Verlangen vorzulegen. Bei Veranstaltungen im Ausland gelten zusätzlich die Rechtsvorschriften und behördlichen Vorgaben des jeweiligen Veranstaltungslandes sowie die Bestimmungen der dortigen Schießstätte.
Die überlassene Waffe darf ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung, auf der dafür vorgesehenen Schießstätte und nach den Anweisungen der verantwortlichen Aufsichtsperson und der Ausbilder verwendet werden. Sie darf weder an andere Teilnehmer oder sonstige Dritte weitergegeben noch ohne ausdrückliche Zustimmung vom vorgesehenen Nutzungsbereich entfernt werden.
Der Teilnehmer hat sich vor der erstmaligen Nutzung mit der sicheren Handhabung und den Bedienelementen der Waffe vertraut zu machen und bestehende Unklarheiten unverzüglich gegenüber dem Ausbilder oder der verantwortlichen Aufsichtsperson anzuzeigen. Die Waffe ist sorgfältig, bestimmungsgemäß und unter Beachtung sämtlicher Sicherheitsvorschriften zu behandeln.
Technische Veränderungen, eigenmächtige Reparaturen, das nicht angeordnete Zerlegen der Waffe sowie das Anbringen oder Entfernen von Zubehörteilen sind untersagt. Einstellungen an Visierung, Schaft, Abzug oder sonstigen Bauteilen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Überlassenden oder des Ausbilders vorgenommen werden.
Aus der überlassenen Waffe darf ausschließlich die vom Überlassenden bereitgestellte oder ausdrücklich zugelassene Munition verschossen werden. Die Verwendung selbstgeladener oder wiedergeladener Munition bedarf zusätzlich zu den Voraussetzungen nach Ziffer 9 der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Eigentümers beziehungsweise Überlassenden der Waffe.
Funktionsstörungen, Beschädigungen, ungewöhnliche Schuss- oder Rückstoßerscheinungen sowie sonstige technische Auffälligkeiten sind unverzüglich zu melden. Die weitere Verwendung der Waffe ist bis zur Freigabe durch den Ausbilder oder die verantwortliche Aufsichtsperson einzustellen. Eigenständige Reparatur- oder Beseitigungsversuche sind nicht zulässig.
Die Waffe und das dazugehörige Zubehör sind nach Beendigung der Nutzung unverzüglich, vollständig und in dem Zustand zurückzugeben, der sich aus einer ordnungsgemäßen und bestimmungsgemäßen Verwendung ergibt.
Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden oder den Verlust der überlassenen Waffe und ihres Zubehörs, soweit diese durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung seiner Sorgfalts-, Obhuts- oder Rückgabepflichten verursacht wurden. Für gewöhnliche, durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehende Abnutzung sowie für bereits bei der Überlassung vorhandene oder vom Teilnehmer nicht zu vertretende technische Mängel haftet der Teilnehmer nicht.
Senditschool, der Überlassende sowie die verantwortliche Aufsichtsperson sind berechtigt, die Nutzung der Waffe aus rechtlichen, technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen jederzeit einzuschränken oder zu beenden. Beruht die Beendigung auf einem vom Teilnehmer zu vertretenden Verhalten, gelten die Regelungen über den Ausschluss eines Teilnehmers nach Ziffer 8. Kann die Veranstaltung aus einem vom Teilnehmer nicht zu vertretenden technischen oder organisatorischen Grund nicht fortgesetzt werden, gelten die Regelungen nach Ziffer 6.
11. Haftung
Senditschool haftet unbeschränkt für Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Senditschool, seinen gesetzlichen Vertretern, Beschäftigten, Ausbildern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Senditschool ebenfalls unbeschränkt, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Senditschool oder einer der vorgenannten Personen beruhen.
Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung für sonstige Schäden auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für die jeweilige Veranstaltung typischerweise zu erwartenden Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung von Senditschool für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften sowie eine gegebenenfalls ausdrücklich übernommene Garantie bleiben unberührt.
Jeder Teilnehmer ist für den rechtmäßigen, sicheren und bestimmungsgemäßen Zustand der von ihm mitgebrachten Waffen, Munition und Ausrüstungsgegenstände verantwortlich. Er hat vor und während der Veranstaltung darauf zu achten, dass von diesen Gegenständen keine vermeidbaren Gefahren für ihn selbst, andere Personen, die Schießstätte oder sonstige fremde Sachen ausgehen. Die gesetzlichen Aufsichts-, Organisations- und Sicherheitspflichten von Senditschool und der verantwortlichen Aufsichtspersonen bleiben hiervon unberührt.
Verursacht ein Teilnehmer durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung gesetzlicher Vorschriften, der Schießstandordnung, der Sicherheitsanweisungen, der Kursregeln oder seiner Sorgfaltspflichten einen Personen- oder Sachschaden, haftet er hierfür nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere bei unsachgemäßem Umgang mit Waffen oder Munition, bei Verwendung nicht zugelassener oder ungeeigneter Ausrüstung sowie bei eigenmächtigem Handeln entgegen den Anweisungen der verantwortlichen Aufsichtsperson oder der Ausbilder.
Für Beschädigungen oder Verunreinigungen der Schießstätte, ihrer Einrichtungen, Zielmedien oder sonstiger fremder Gegenstände haftet der Teilnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit er diese schuldhaft verursacht hat.
Senditschool übernimmt keine Verwahrungspflicht für persönliche Gegenstände, Waffen, Munition oder Ausrüstung der Teilnehmer, sofern deren Verwahrung nicht ausdrücklich vereinbart oder von Senditschool tatsächlich übernommen wurde. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung solcher Gegenstände haftet Senditschool nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.
Hat ein Verhalten oder eine Pflichtverletzung des Geschädigten zur Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens beigetragen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Mitverschulden.
Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Ausbilder und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Senditschool.
12. VERSICHERUNGSSCHUTZ
Die Teilnahmegebühr umfasst keine zugunsten des einzelnen Teilnehmers abgeschlossene private Haftpflicht-, Unfall-, Kranken-, Auslandsreise- oder Reiserücktrittsversicherung, sofern im konkreten Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu prüfen, ob für die beabsichtigte Teilnahme ein ausreichender persönlicher Versicherungsschutz besteht. Dies betrifft insbesondere die Verwendung eigener Waffen und Munition, die Nutzung individuell überlassener Waffen sowie mögliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Senditschool, der Schießstätte oder sonstigen Dritten.
Dem Teilnehmer wird empfohlen, insbesondere zu prüfen, ob seine private Haftpflicht- oder sonstige Versicherung Schäden im Zusammenhang mit dem sportlichen oder jagdlichen Gebrauch von Schusswaffen sowie Schäden an geliehenen, gemieteten oder zur Nutzung überlassenen Waffen und Ausrüstungsgegenständen abdeckt.
Bei Veranstaltungen im Ausland ist der Teilnehmer zusätzlich selbst dafür verantwortlich, für einen ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rücktransportversicherungsschutz zu sorgen und die räumliche Geltung seiner Versicherungen für das jeweilige Veranstaltungsland zu überprüfen.
Soweit für eine bestimmte Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Vorgaben oder der Bestimmungen der jeweiligen Schießstätte ein besonderer Versicherungsnachweis erforderlich ist, wird hierauf in der Kursbeschreibung, der Anmeldebestätigung oder einer gesonderten Teilnehmerinformation hingewiesen. Der erforderliche Nachweis ist in diesem Fall spätestens vor Beginn der Veranstaltung vorzulegen.
Das Fehlen oder die unzureichende Deckung einer privaten Versicherung lässt gesetzliche Haftungsansprüche des Teilnehmers gegen Senditschool oder andere verantwortliche Personen unberührt. Umgekehrt werden gesetzliche oder vertragliche Haftungsansprüche gegen einen Teilnehmer nicht dadurch ausgeschlossen, dass dieser über keinen oder keinen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt.
Ein möglicher Versicherungsschutz von Senditschool, des Schießstättenbetreibers, eines Verbandes oder eines sonstigen Dritten begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Versicherungsleistung. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich ausschließlich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen und der Entscheidung des zuständigen Versicherers.
Ein Schaden oder sonstiges Ereignis, das möglicherweise Versicherungsansprüche auslösen kann, ist Senditschool unverzüglich anzuzeigen. Der Teilnehmer hat an der sachgerechten Aufklärung des Ereignisses mitzuwirken und die erforderlichen wahrheitsgemäßen Angaben zu machen. Die eigenen Anzeige- und Mitwirkungspflichten gegenüber seinem Versicherer hat der Teilnehmer selbst und fristgerecht zu erfüllen.
13. KURSUNTERLAGEN, URHEBERRECHT SOWIE BILD- UND TONAUFNAHMEN
Die von Senditschool bereitgestellten Ausbildungsunterlagen, Präsentationen, Tabellen, Berechnungen, Grafiken, Fotografien, Videos, Arbeitsblätter, Ablaufbeschreibungen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich oder durch andere gesetzliche Schutzrechte geschützt, soweit die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Die Überlassung von Unterlagen erfolgt ausschließlich zur persönlichen, nicht gewerblichen Vor- und Nachbereitung sowie zur eigenen Verwendung im Zusammenhang mit der gebuchten Veranstaltung. Der Teilnehmer erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für diesen Zweck.
Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von Senditschool nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken, Internetforen, Messenger-Gruppen, Cloudspeichern, Videoportalen oder auf anderen öffentlich oder gemeinschaftlich zugänglichen Plattformen. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
Die gewerbliche Verwendung von Ausbildungsinhalten, insbesondere für eigene Lehrgänge, Schulungen, Veröffentlichungen oder entgeltliche Beratungsleistungen, bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Senditschool. Gleiches gilt für die Verwendung des Namens, des Logos, geschützter Kennzeichen oder sonstiger Gestaltungsmerkmale von Senditschool.
Eigene schriftliche Notizen des Teilnehmers für seinen persönlichen Gebrauch sind zulässig, sofern dadurch keine Rechte von Senditschool, anderen Teilnehmern, Ausbildern oder sonstigen Dritten verletzt werden.
Bild-, Film- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung dürfen durch Teilnehmer nur mit vorheriger Zustimmung von Senditschool, der verantwortlichen Aufsichtsperson und, soweit erforderlich, des Betreibers der jeweiligen Schießstätte angefertigt werden. Die jeweiligen Sicherheits-, Haus- und Schießstandordnungen bleiben vorrangig zu beachten.
Soweit andere Teilnehmer, Ausbilder oder sonstige Personen erkennbar aufgenommen werden oder deren nichtöffentlich gesprochenes Wort aufgezeichnet wird, ist zusätzlich deren vorherige Zustimmung erforderlich. Eine erteilte Erlaubnis zur Anfertigung einer Aufnahme umfasst nicht automatisch deren Veröffentlichung, Weitergabe oder Nutzung zu Werbe- oder Geschäftszwecken.
Bild-, Film- oder Tonaufnahmen durch Senditschool, auf denen Teilnehmer identifizierbar sind und die zu Werbe-, Veröffentlichungs- oder vergleichbaren Zwecken genutzt werden sollen, erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten rechtlichen Grundlage, insbesondere einer freiwilligen Einwilligung. Die Einwilligung wird nicht allein durch die Anmeldung oder Teilnahme an einer Veranstaltung erteilt.
Die Erteilung einer solchen Einwilligung ist freiwillig. Ihre Verweigerung hat keinen Einfluss auf die Teilnahmeberechtigung oder die vertragsgemäße Durchführung der Veranstaltung. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.
Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Regelungen kann Senditschool die sofortige Beendigung der Aufnahme, die Löschung rechtswidrig angefertigter Aufnahmen und die Unterlassung einer weiteren Verwendung verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche sowie die Regelungen über den Ausschluss eines Teilnehmers nach Ziffer 8 bleiben unberührt.
14. DATENSCHUTZ
Senditschool verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der sonstigen anwendbaren Datenschutzvorschriften.
Verarbeitet werden insbesondere Stamm- und Kontaktdaten, Buchungs-, Vertrags-, Zahlungs- und Abrechnungsdaten, kursbezogene Kommunikation sowie – soweit erforderlich – Angaben und Nachweise zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen. Die Verarbeitung erfolgt nur, soweit sie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zum Abschluss und zur Erfüllung des Vertrags, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, zur Wahrung berechtigter Interessen oder aufgrund einer sonstigen gesetzlichen Rechtsgrundlage erforderlich ist.
Personenbezogene Daten werden nur weitergegeben, soweit dies zur Organisation oder Durchführung der Veranstaltung, zur Abwicklung des Vertrags oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Als Empfänger kommen insbesondere Betreiber der jeweiligen Schießstätte, verantwortliche Aufsichtspersonen, eingesetzte Ausbilder oder Kooperationspartner, Zahlungs- und Abrechnungsdienstleister sowie zuständige Behörden in Betracht. Bei Veranstaltungen im Ausland können erforderliche Teilnehmerdaten an die dortigen Veranstaltungs- oder Schießstättenbetreiber übermittelt werden.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die für die Anmeldung und Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen und Senditschool über wesentliche Änderungen unverzüglich zu informieren. Werden zwingend erforderliche Angaben oder Nachweise nicht bereitgestellt, kann der Vertragsschluss oder die Teilnahme an der Veranstaltung unmöglich sein.
Eine Nutzung personenbezogener Daten zu Werbe- oder Newsletterzwecken erfolgt nur, wenn hierfür eine gesetzliche Rechtsgrundlage besteht oder der Teilnehmer gesondert eingewilligt hat. Eine erteilte Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen beziehungsweise die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen eine weitere Speicherung rechtfertigen.
Den betroffenen Personen stehen nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu.
Die vollständigen Informationen über den Verantwortlichen, die Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen, mögliche Empfänger, die Speicherdauer und die Betroffenenrechte ergeben sich aus der gesondert auf der Website von Senditschool abrufbaren Datenschutzerklärung.
Die Einbeziehung dieser AGB stellt insbesondere keine Einwilligung in Werbung oder in die Anfertigung beziehungsweise Veröffentlichung von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen dar. Für solche Aufnahmen gelten die Regelungen nach Ziffer 13 sowie gegebenenfalls gesondert erteilte Einwilligungen.
15. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG
Senditschool ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. ANWENDBARES RECHT UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Für diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen Senditschool und dem Teilnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Teilnehmer Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates unberührt, soweit sie nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften nicht durch eine Rechtswahl ausgeschlossen werden dürfen.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Senditschool.
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist insgesamt nur dann unwirksam, wenn das Festhalten an ihm unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelung für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde.
